Permanente Sicherung

Beim Abbruch von Doppelhaushälften oder Gebäuden in einer Zeilenbebauung ist durch einen zugelassenen Statiker die Standsicherheit der angrenzenden Bebauung nachzuweisen. Speziell bei Gebäuden aus der Gründerzeit und davor ergibt sich die Notwendigkeit aus den Unwägbarkeiten der sogenannten Kommunwandbauweise.

Hierbei handelt es sich um Grenzwände, die als Abschlusswand eines Hauses errichtet wurden und an die das Folgehaus mit seinen Längswänden meist nur stumpf angesetzt wurde. Beide Gebäude nutzen die eine vorhandene Wand, die meist mittig auf der Grundstücksgrenze steht, gemeinsam.

Aber auch zahlreiche Um- und Anbauten im Laufe der Baugeschichte, verdeckte Kriegsschäden und fehlende bzw. unwirksame Bestandsanker erschweren dem Tragwerksplaner die Nachweisführung für deren Standsicherheit. Daher hat es sich als weniger aufwendig erwiesen, die erforderliche Sicherheit durch die Nachrüstung moderner Ankerlösungen nachweislich herzustellen.

Statik

Prinzipiell gilt eine nichttragende Mauerwerkswand, was Giebelwände in der Regel sind; als standsicher, wenn sie mit den Decken zug- und druckfest verbunden sind und mit ausreichend Querwänden im Verbund gemauert wurden. Genaueres regelt die DIN EN 1996-1-1:2010-12 EN 1996-1-1:2005 + AC:2009 (D) in den Abschnitten 8.5.1.1 - 2

als Nachfolger der DIN 1053 Teil 1 Abschnitt 8.1.3 - 4. Deshalb sollen an dieser Stelle verschiedene Ankersysteme vorgestellt werden, die durch Anwendung spezieller Technologien auch unter anspruchsvollen Nutzungsbedingungen montiert werden.

1.500 Giebelwände dauerhaft verankert 6.000 Ankerbohrungen pro Jahr

Doppel-, Flachstahl-, Injektionsanker

In den Deckenebenen sichern wir bei Holzbalkendecken mit unserem eigens entwickelten Doppelanker, der mit Setzkontrolle von der Abbruchseite aus, durch die Giebelwand, bis in den dritten Deckenbalken gebohrt und eingeschraubt wird. Diese Sicherungsmaßnahme ist auch in bewohntem Zustand, ohne Beeinträchtigung möglich.

Lediglich zu Vermessungszwecken ist ein Betreten der Wohnbereiche im Nachbargebäude notwendig. Bei Stahlbetondecken, die nicht auf der Giebelwand aufliegen, wird der Verbund durch Injektionsanker hergestellt, diese werden eingebohrt und verklebt. Im Bereich des meist ungenutzten Dachraumes werden Flachstahlanker auf den Balken, oder der Dielung verlegt.

Unsere weiteren
Leistungen

Fassaden-
Sicherung

Für den Erhalt der äußeren Ansicht und im Sinne des Denkmalschutzes, ermöglicht die temporäre Sicherung der Fassade den Verbleib des Originalbauteils, während das dahinterliegende Gebäude teilweise, oder sogar vollständig erneuert wird.

Spezial-
Abfangung

Zur Ertüchtigung von Fundamenten, bei Umnutzungen in bestehenden Gebäuden, oder bei Rekonstruktionen historischer Gebäude – oft auch unter dem Gesichtspunkt des Denkmalschutzes – sind Abfangungen oder Versteifungen notwendig, die auch hier die eigentlichen Baumaßnahmen nicht behindern dürfen.

MEHR ERFAHREN? KONKRETES ANGEBOT? Kontakt: Telefon0371 560 414 40 E-Mailpost@eckert-chemnitz.de

Gewölbeanker

Die Kellerdecken sind meist als Preußische-Kappen ausgebildet, diese spannen auf die Giebelwand und tragen die horizontale Last über die Wand ab. Hier verbauen wir Gewölbeanker, welche die auftretenden Gewölbeschubkräfte aufnehmen, um ein Ausbrechen, oder Ausbeulen der Giebelwand durch den entfallenen Gegendruck des Nachbargebäudes zu verhindern. Da Gewölbedecken bei Schwingungen durch auftretende Lastspitzen schädlich auf angrenzende Bauteile einwirken können,

erweisen sich Gewölbeanker auch in Vorbereitung angrenzender Tiefbauarbeiten als äußerst nützlich gegen beginnende Rissaufweitungen.

Nadelanker
Nach erfolgtem Abbruch, wird die Giebelwand mit den Querwänden durch Injektionsanker verbunden, um Risse zu vermeiden. Diese Arbeiten werden vom Gerüst, oder der Arbeitsbühne ausgeführt.

Temporäre Sicherung

Temporäre Giebelwandsicherungen sind Konstruktionen, die nur über einen zeitlich begrenzten Bauabschnitt die Standsicherheit gewährleisten sollen. Sie werden eingesetzt, wenn zwischenzeitlich Veränderungen an Bauwerken vorgenommen werden, welche die Standsicherheit gefährden können, wie z.B. Unterfangungen.

Bei der Auslegung einer temporären Sicherungen ist in erster Linie darauf zu achten, dass evt. eintretende Bewegungen nicht zum Versagen des Rückverankerungssystems führen können. Hierfür werden die zu sichernden Gebäudeteile in ausreichend weit entfernte Bereiche rückverspannt. Der Gebäudegeometrie angepasst stehen verschiedenartige Anker- und Stahlseillösungen zur Verfügung, welche aus vorgefertigten Einhänge- und Umlenkpunkten montiert werden. Zur definierten Anspannung und Aufrechterhaltung der Seilkräfte können Federpakete zwischengekoppelt werden. Um die weitere Nutzung ungestört zu ermöglichen, werden die Sicherungsteile außen montiert.